Von der Universität Leipzig wurden in den Jahren seit 1937 bis 1944 aus politischen oder ideologischen Gründen akademische Grade nachträglich entzogen. Als Grundlage dafür diente das “Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933″, mit dem man den Emigranten die Aberkennung ihrer deutschen Staatsbürgerschaft androhte.