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Über Depromotionsverfahren, Ausbürgerungsverfahren und Widerstand im Nationalsozialismus an der Universität Leipzig (1937 bis 1944)

Von der Universität Leipzig wurden in den Jahren seit 1937 bis 1944 aus politischen oder ideologischen Gründen akademische Grade nachträglich entzogen. Als Grundlage dafür diente das “Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933″, mit dem man den Emigranten die Aberkennung ihrer deutschen Staatsbürgerschaft androhte.

Erläuterung zum Verfahren der Aberkennungen akademischer Grade im Nationalsozialismus, Leipzig: 1937 bis 1944

Mit dem “Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933″ wurde allen Emigranten die Aberkennung ihrer deutschen Staatsbürgerschaft angedroht. Tatsächlich wurden in den nächsten Jahren mehrere tausend Ausbürgerungsverfahren durchgeführt. Als Nebenstrafe der Ausbürgerung wurde im Gesetz der Verlust aller bürgerlichen Ehrenrechte festgelegt. Die Namen der Ausgebürgerten wurden dann im… Erläuterung zum Verfahren der Aberkennungen akademischer Grade im Nationalsozialismus, Leipzig: 1937 bis 1944 weiterlesen