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Interessantes rund um Archivierung

Die Einrichtungen der Universität sind gemäß §5 des Sächsischen Archivgesetzes verpflichtet, Registraturgut spätestens 30 Jahre nach seiner Entstehung dem Universitätsarchiv anzubieten. Unter Registraturgut verstehen wir im Prinzip die Gesamtheit der Schrift-, Bild-, Ton- und audiovisuellen Dokumente sowie der elektronischen Unterlagen, die aus der Tätigkeit von Behörden, Einrichtungen und Personen, genannt Registraturbildner,  hervorgeht und in Registraturen… Interessantes rund um Archivierung weiterlesen

Was heißt eigentlich "archivwürdig"?

Was heißt eigentlich „archivwürdig“?Im Archivgesetz für den Freistaat Sachsen, § 2, Begriffsbestimmungen,  ist als „archivwürdig“ beschrieben: „(3) Archivwürdig sind Unterlagen, denen ein bleibender Wert für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Regierung und Verwaltung, für Wissenschaft und Forschung oder für die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen und Institutionen oder Dritter zukommt.“ Schreiben Archivare Geschichte? Eine wichtige Aufgabe der Archivare im Universitätsarchivs… Was heißt eigentlich "archivwürdig"? weiterlesen