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Was heißt eigentlich "archivwürdig"?


Was heißt eigentlich „archivwürdig“?
Im Archivgesetz für den Freistaat Sachsen, § 2, Begriffsbestimmungen,  ist als „archivwürdig“ beschrieben:

„(3) Archivwürdig sind Unterlagen, denen ein bleibender Wert für Gesetzgebung, Rechtsprechung, Regierung und Verwaltung, für Wissenschaft und Forschung oder für die Sicherung berechtigter Belange betroffener Personen und Institutionen oder Dritter zukommt.“

Schreiben Archivare Geschichte? Eine wichtige Aufgabe der Archivare im Universitätsarchivs Leipzig ist die Bewertung der Archivwürdigkeit und damit der Überlieferungsbildung. Archivalien werden als archivwürdig bewertet, wenn ihnen infolge ihres wissenschaftlichen, rechtlichen, sozialen oder historisch-kulturellen Informationsgehalts ein bleibender Wert für die Forschung, die Aufklärung und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart zukommt. Archivgut wird in das historische Endarchiv übernommen. Archivare entscheiden mit archivwissenschaftlicher Kompetenz, ob Archivalien bleibenden Wert haben. Dabei spielen archivarisches „Fingerspitzengefühl“, Erfahrung und archivwissenschaftlich fundierte Bewertungsmethodik gerade im Informationszeitalter eine bedeutende  Rolle, damit Archivgut für die Zukunft aufbewahrt wird.
Die Bewertungsmethodik ist bei elektronischen Dokumenten und digitaler Langzeitarchivierung völlig verändert. Im Gegensatz zu Papier  ist die Authentizität digitaler Dokumente/Daten nicht offensichtlich feststellbar. Digitale Dokumente können bereits nach wenigen Jahren z.B. aufgrund eines veralteten Datenformats nicht mehr benutzbar sein. Eine große Herausforderung für alte Archive, denn digitale Daten und Metadaten müssen manipulationssicher, unverändert und sicher über eine lange Zeit gespeichert werden. Langzeitarchivierung sichert die Integrität, Korrektheit und Interpretierbarkeit der digitalen Daten über lange Zeiträume. Dazu sind geeignete langzeitarchivische Dateiformate nötig. Digitale Daten und Metadaten unterlaufen eine Art Qualitätsprüfung und Sicherheitscheck und werden auf ihre Archivwürdigkeit geprüft. Sind alle Kriterien erfüllt, werden sie in das digitale Langzeitarchiv des Universitätsarchivs Leipzig eingespeist.

Denn ohne eine elektronische Langzeitarchivierung archivwürdiger digitaler Kulturgüter droht „digitale Demenz“, die Gegenwart würde nicht für die Zukunft aufbewahrt werden. Das Universitätsarchiv Leipzig bewahrt in seiner digitale Langzeitarchivierung die digitalen Dokumente der Einrichtungen der Universität Leipzig, Institutionen, Nachlaßgeber, Stifter und Personen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Service des Universitätsarchivs Leipzig.