Der Verwaltungs- und Kirchenrechtler Otto Mayer wurde am 29. März 1846 in Fürth geboren. Er starb am 8. August 1924 in Hilpertsau. Von 1903 bis 1918 lehrte er an der Universität Leipzig Öffentliches Recht, 1913/14 hatte er das Rektoramt inne, außerdem 1905/06 und 1912/13 das Amt des Dekans der Juristischen Fakultät (Geh. Hofrat 1907, Geh. Rat 1914). 1907-12 war er Stadtverordneter in Leipzig. Schriftstellerisch war Otto Mayer unter dem Pseudonym Eduard Dupré tätig.
„Der Staat tat alles, um seine Universität hoch zu halten“
„… und hätte ich eigentlich, statt Rechtsgelehrter, so etwas wie ein Volksschriftsteller werden sollen. Es konnte nur nicht aufkommen gegen die immer wieder kräftig emporschießende juristische Saat.“
Das Universitätsarchiv Leipzig hat den Nachlass des Verwaltungsrechtlers und ehemaligen Leipziger Stadtverordneten Otto Mayer (1846-1924) übernommen – vor genau 102 Jahren hatte er das Rektorat der Universität inne. Unter Verfassungs- und Verwaltungsrechtlern kennt man den Namen Otto Mayer – bis in unsere Tage werden seine Standardwerke gedruckt, gelesen, besprochen. Dabei war die Rechtswissenschaft nicht sein einziges Talent.
Unter dem Pseudonym Eduard Dupré erschienen mehrere Bände mit regionalhistorischen Erzählungen. Geboren wurde Otto Mayer 1846 in Fürth bei Nürnberg in der Mohrenapotheke. Die nahegelegene Universität Erlangen war der erste Studienort, Heidelberg und Berlin folgten. Nach einigen Arbeitsjahren als Anwalt ging Mayer 1880 als Professor für Französisches Zivilrecht und Internationales Privatrecht an die Universität Straßburg. Er verfasste ein grundlegendes Werk zum Verwaltungsrecht – im kurz zuvor gegründeten Deutschen Reich ein noch kaum beackertes Feld – denn es „lagen bei uns überall noch die Schutthaufen früherer Entwicklungsstufen herum“ – so beschrieb es Mayer in autobiographischen Aufzeichnungen. Das rechtmäßige, nachvollziehbare Agieren des Staates musste neu geregelt und beschrieben werden. Daneben engagierte sich Otto Mayer vielfältig in Ehrenämtern: er unterstützte Wohltätigkeitsvereine, war in Straßburg Abgeordneter im Stadtrat und als Vizebürgermeister zuständig für Baurecht und Wegewesen. In diesem Amt setzte er sich dafür ein, dass Arbeiter an städtischen Bauten Mindestlöhne bekamen und nicht zusätzlich die Armenfürsorge in Anspruch nehmen mussten. 1902 wurde Mayer Rektor Straßburg und nahm am Ende des Straßburger Rektorats eine Berufung nach Leipzig an. Im April 1903 wechselte er zur Leipziger Juristenfakultät auf die neu eingerichtete Professur des öffentlichen Rechts. Über die Universität Leipzig schrieb er: Sie „nahm damals einen hohen Rang ein. … Der Staat tat alles, um seine Universität hoch zu halten“. Wie schon in Straßburg bekleidete Mayer in Leipzig zahlreiche Ehrenämter: er unterstützte den Verein für innere Mission, sorgte beim Diakonissenhaus Borsdorf für eine brauchbare Satzung, war Mitglied der evangelischen Landessynode und wiederum Stadtverordneter. Dieses Amt kostete in Leipzig viel Kraft: „Das wurde sehr zeitraubend, denn die Redegewandtheit war viel größer als in Straßburg. Auch die Parteigegensätze waren hier viel schroffer wie dort. Dafür gab die wohlgeordnete Verwaltung einer Großstadt allerlei wertvolle Einblicke.“
„Das wurde sehr zeitraubend, denn die Redegewandtheit war viel größer als in Straßburg. Auch die Parteigegensätze waren hier viel schroffer wie dort. Dafür gab die wohlgeordnete Verwaltung einer Großstadt allerlei wertvolle Einblicke.“
Die Juristenfakultät wählte Otto Mayer im Herbst 1912 zum Dekan, im Jahr darauf wurde er Rektor der Universität Leipzig. Als das Rektoratsjahr endete, hatte der Erste Weltkrieg gerade begonnen, und Mayer schrieb rückblickend: „Vorher hatte ich das letzte frohe und glanzvolle Rektorat gehabt für lange Zeit“. Nach Kriegsende ging er 1918 in den Ruhestand und verließ Leipzig. Nachrufe und Kondolenzschreiben an die Familie bezeugen das hohe Ansehen, das er genoss – wie auch die noch jahrzehntelang neu aufgelegten Ausgaben seiner Werke.
Nun hat die Familie das Privatarchiv von Otto Mayer dem Universitätsarchiv Leipzig übergeben. Es enthält unter anderem die Briefe seiner früh verstorbenen Söhne Heinrich und Wilhelm sowie weitere Briefe aus der Familie. Neben den juristischen Veröffentlichungen sind ebenso die belletristischen Werke nachzulesen.
Am Ende seines Lebens war sich Otto Mayer nicht sicher, ob sich seine Talente stärker zur juristischen oder belletristischen Seite neigten: „… und hätte ich eigentlich, statt Rechtsgelehrter, so etwas wie ein Volksschriftsteller werden sollen. Es konnte nur nicht aufkommen gegen die immer wieder kräftig emporschießende juristische Saat.