Auf die Magisterprüfung folgt der Magisterschmaus als akademische Festtradition.
Im Universitätsarchiv Leipzig befindet sich reiches Aktenmaterial über die LEIPZIGER MAGISTERSCHMÄUSE.
Detailliert legt der „Liber Culinarius ab anno 1567 – 1614“ Zeugnis von dieser akademischen Tradition ab. Auf Blatt 3 folgt: „capita quaedam as decanum et vicecancellarium pertinentia„, eine Instruktion zu Putz und Frommen des Dekans und Vizekanzlers.
Beide waren bei Prüfungen und bei den Magisterschmausen tätig. Rechnungsbucher und Rezeptbücher der Artistenfakultät für den Dekan und Vizekanzler der Universität, der Merseburger Stiftsregierung finden sich genauso wie der Briefwechsel mit der Stadt Leipzig und dem Kurfürsten, Prüfungen, Aufzählung der Magisterschmäuse, Verzeichnis der Tischwäsche und Tafelgeräte. Gewürze, Rezepte, Einkaufslisten sind detailliert aufgeschrieben.
Es handelt sich um Papierhandschriften in gebrochenem Folio, in mit beschriebenem Pergament bezogene Pappdeckel gebunden, mit Verschlußsenkeln. Auf dem Einbanddeckel ist vermerkt “ Liber Culinarius I ab anno 1567 – 1614. Decan.“.
Im Index Rationum befinden sich in den Blättern 1 bis 4 die Vorschriften für die „Durchführung des prandium Aristotelis“ und der „prandia candelarum, Iustitii und Plutonis„, in den Blättern 5 bis 182 sind die Abrechnungen über die Kosten der „prandia unter jedem Dekanat, genau spezifiert aufgeführt.
Weitere Informationen:
Leipziger Magisterschmäuse (G. Erler)
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