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Das Leipziger Promotionswesen

Die Doktorbücher. Akademische Beurkundungen, Falschaussagen und historische Sozialstatistik in Massenquellen des 15.-20. Jahrhundert.

Von Jens Blecher, Universitätsarchiv Leipzig [gedruckt in: Archivalische Zeitschrift, Band 90/2008, S. 173-208.]

Das Leipziger Promotionswesen

Bei einer Betrachtung des Promotionswesens an Hand der Statuten und der Promotionsbücher springen zunächst die Ähnlichkeiten zur Gegenwart ins Auge. Die in den Graduierungsverfahren verlangten Mindeststudienzeiten in Leipzig veränderten sich formell seit dem Mittelalter bis in die Neuzeit kaum. Frühestens mit Ablauf des dritten Studienjahres konnte ein Bewerber den magister artium erwerben. Voraussetzung dafür war zum einen ein straffer Studienplan, der in diesen sechs Semestern einen fleißigen und nachzuweisenden Vorlesungsbesuch verlangte, zum anderen das erfolgreich absolvierte Baccalaureatsexamen nach dem dritten Semester und das vollendete 21. Lebensjahr des Kandidaten. Erst nach dem Magisterexamen standen dem Kandidaten die Türen der höheren Fakultäten für ein graduierendes Studium offen. Dabei wurden die Magistergrade fremder Universitäten in Leipzig zwar anerkannt, jedoch war damit ein kompliziertes Anerkennungsverfahren verbunden und die dafür erhobenen Gebühren waren beträchtlich. Die Promotionsordnungen in den einzelnen Fakultäten bildeten dabei ein ineinander greifendes System. Für die Graduierungen in der Theologischen Fakultät wurde als Zulassungsvoraussetzung verlangt, dass die Bewerber sieben Jahre als magister artium (oder fünf Jahre als licentiatus iuris canonici oder licentiatus medicinae) die vorgeschriebenen Vorlesungen der Fakultät zu besuchen hatten, ehe sie den niedrigsten akademischen Grad der Theologen, den baccalaureus theologiae cursor erwerben konnten.

Weitere zwei Jahre waren dann nötig bis zum baccalaureus theologiae formatus oder baccalaureus theologiae sententiarus. Erst mit diesem Grad und nach zwei weiteren Jahren Studiums konnte der Titel Lizentiat  bei den Theologen erworben werden. So ergab sich theoretisch ein Mindestalter von wenigstens 32 Jahren für den höchsten akademischen Grad der Fakultät. Bei der Juristenfakultät war der Doktorgrad an das juristische Baccalaureatsexamen, dem zwingend vier Studienjahre des canonischen und weltlichen Rechts vorausgegangen waren, sowie an ein mindestens dreijähriges Studium nach dem Baccalaureat geknüpft. Für das medizinische Baccalaureat benötigte man seit 1508 als Regel den magister artium, einen Nachweis über den dreijährigen Vorlesungsbesuch und eine zweijährige Praxistätigkeit bei einem der medizinischen Doktoren der Fakultät. Bis zum Lizentiat musste der Bewerber weitere zwei Jahre Vorlesungen hören und zwei Jahre mit einem Doktor „…auf die Praxis … gehen.“

Nach den Statuten galten demnach theoretisch die folgenden Mindestalterstufen bei den Graduierungen: Baccalaureat Magister Artisten 17 Jahre 21 Jahre (magister) Medizin 24 Jahre 26 Jahre (doctor)  Recht 25 Jahre 28 Jahre (doctor) Theologie 28 Jahre bzw. 30 Jahre 32 Jahre (licentiat)

In der Leipziger Artistenfakultät wurden die Anforderungen an die Bewerber genauer definiert, da ihre akademischen Titel die Voraussetzung für alle folgenden Graduierungen bildeten. Für das Baccalaureat musste der Student 17 Jahre alt, legitimer Geburt, eidfähig und guten Rufes sein, die Mindeststudienzeit in der Fakultät lag bei anderthalb Jahren. In einem Prüfungsverfahren vor dem Dekan mussten notwendige Kenntnisse in Latein nachgewiesen und mehrere Eide abgelegt werden. Vielfach scheint es in der Fakultät Vergehen und Betrügereien bei den Examen gegeben zu haben, so dass wiederholt Regelungen dagegen in den Statuten getroffen wurden – u.a. mussten die Kandidaten schwören, sich nicht an den Prüfern zu rächen oder bewaffnet die Wohnung des Dekans aufzusuchen.

Die Renunciation (öffentliche Bekanntmachung) der neuen Baccalaren fand im März, Juni/Juli und im Oktober statt. Erst nach zwei weiteren Jahren des Lernens und Lehrens an der Fakultät konnte der Baccalar um den nächst höheren Grad nachsuchen. Als notwendige Voraussetzung hatte der Kandidat für das Lizentiat das 21. Lebensjahr, eheliche Geburt und Unbescholtenheit nachzuweisen. Da mit erworbenem Baccalaureat die Verpflichtung zur Abhaltung von Lehrveranstaltungen verbunden war, über einen Zeitraum von wenigstens zwei Jahren, so waren die magistri regentes in der Regel über die Eignung des Kandidaten gut unterrichtet, falls er den Antrag um Zulassung zum Lizentiat bzw. zur Magisterpromotion stellte. Aber auch hier ließ sich später ein Dispens bei schlechten Leistungen gegen zusätzliche Gebühren erreichen.

Ebenso wie beim Baccalaureat wurde die Fakultät durch einen Promotor über das angestrebte Promotionsverfahren unterrichtet. In Abwesenheit des Promotors musste in der Fakultät ein eindeutiges Votum über die Promotion gefällt werden und in einem zweigeteilten Prüfungsverfahren, mit Vorprüfung „tentamen“ und Hauptprüfung „examen“, hatte der Kandidat vor dem Vicecancellar46 und mehreren Magistern umfangreiche Kenntnisse nachzuweisen.47 Hatte der Bewerber das Verfahren erfolgreich bestanden, musste er schwören innerhalb eines Jahres um die Magisterwürde nachzusuchen. War auch diese Hürde überwunden, musste der frisch promovierte Magister weitere Eide ablegen: damit verpflichtete er sich, wenigstens noch zwei Jahre lang in Leipzig zu bleiben und zu disputieren (Lehrveranstaltungen zu halten), den Grad nicht an einer weiteren Hochschule erneut zu erwerben, die Statuten zu achten und das Wohl der Universität nach Kräften zu fördern.

Während die Magisterprüfungen in der Artistenfakultät zumeist im Dezember stattfanden, folgte im Januar dann die eigentliche Renunciation der neuen Magister in einem feierlichen Akt. Dabei wurde die Magisterwürde ohne zusätzliche Prüfung erteilt, nur durch einen Antrag beim Dekan. Dieser befragte formell die Fakultät, ob der Verleihung triftige Gründe entgegenstünden, war das nicht der Fall, wurden dem Bewerber in einem Redeakt durch einen Magister der Fakultät, später durch den Dekan, die Insignien seiner neuen Würde feierlich überreicht. Feierliche Promotionszeremonien bildeten einen Höhepunkt im Laufe des akademischen Jahres und im Leben der Universitätsangehörigen. Sie waren nicht nur ein kostspieliges Fest für den Bewerber, sondern eine Feier für die gesamte Universität, in der sich das Gemeinschaftsgefühl der akademischen Korporation nach außen hin deutlich verkörperte. So boten sich die  zeremoniellen Äußerlichkeiten des Promotionsrituales auch als schmückendes Element bei den Feierlichkeiten der Gesamtkorporation an. Während über die erste Universitätsgründungsfeier im Jahre 1609 kaum Berichte vorliegen, so reihen sich 1709 die Promotionszeremonien der Fakultäten als Teil der öffentlichen Feierlichkeiten zum 300jährigen Jubiläum ein.

In der Paulinerkirche wurden am 5.12.1709 je zwei Doktoren der Theologen und Juristen sowie sieben Mediziner und am nächsten Tag 75 Magister der Philosophie feierlich ernannt. 1809 werden derartig feierliche Promotionsakte zum Universitätsjubiläum nicht mehr erwähnt – dafür hat sich der äußerliche Pomp im Vergleich mit 1709 wesentlich erhöht. Erler lässt mit einer anschaulichen Darstellung des Promotionszeremoniells etwas vom Glanz und von der Wichtigkeit des Geschehens erahnen. Eine datierende Zuordnung des beschriebenen Rituals unterlässt Erler bewusst – so ist anzunehmen, dass sich diese Festakte mit kleineren Veränderungen über annähernd drei Jahrhunderte, vom 16. bis ins 18. Jahrhundert, erhalten haben.

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Dr. Jens Blecher

Universitätsarchiv Leipzig. Alle Rechte vorbehalten.