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Überblick über die Rektoren der Universität Leipzig

Im Dezember 1409 wählten die im Leipziger Thomaskloster versammelten Magister und Doktoren erstmals aus ihrer Mitte heraus ein Oberhaupt der Universität.  Für ein Semester gewählt, hatte der rector magnificus den Universitätsschatz zu hüten, Streitigkeiten zu schlichten und Recht zu sprechen, neue Studenten wie Lehrkräfte auf die Satzungen der Universität zu verpflichten sowie die akademische Korporation in allen Rechtsgeschäften zu vertreten. Nicht jeder Amtsinhaber war über eine Wahl und die damit verbundene Verantwortung froh, so galt die Regel das Amt binnen 14 Tagen nach der Wahl anzutreten – oder Strafe zu zahlen.

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Im 15. Jahrhundert gab es auch einige Studenten, die zum Rektor gewählt wurden, da sie aus fürstlichen Familien stammten und etwas Glanz und gelegentlich zusätzliches Geld in die Universität brachten.  Der Verantwortungsbereich und die Ausgestaltung des Rektoramtes wurde im Laufe der Jahrhunderte erheblichen Wandlungen unterworfen, seit 1409 geblieben ist die Amtsbezeichnung als rector magnificus, die auch der ersten Rektorin der Universität Leipzig, Frau Professorin Beate Schücking, gebührt. Der Titel eines rector magnificentissimus wird dagegen heute nicht mehr geführt. Als Schirmherr der Universität erhielt der jeweils amtierende sächsische König seit 1875 diesen Titel ehrenhalber angeboten.

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Lesetipp! Hoch geehrt und viel getadelt. Die Leipziger Universitätsrektoren und ihr Amt bis 1933. Von Dr. Jens Blecher[wc_spacing size=“10px“]

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