Mit dem “Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933″ wurde allen Emigranten die Aberkennung ihrer deutschen Staatsbürgerschaft angedroht. Tatsächlich wurden in den nächsten Jahren mehrere tausend Ausbürgerungsverfahren durchgeführt. Als Nebenstrafe der Ausbürgerung wurde im Gesetz der Verlust aller bürgerlichen Ehrenrechte festgelegt. Die Namen der Ausgebürgerten wurden dann im… Erläuterung zum Verfahren der Aberkennungen akademischer Grade im Nationalsozialismus, Leipzig: 1937 bis 1944 weiterlesen