Nikolaus Lubich, geboren um 1360 in Eisenach, war ein erfahrener Jurist, hatte in Wien und Prag studiert und kannte beide Universitäten gut. Von 1389 bis um 1401 stand er im Dienst der Kurie in Rom. Leipzig war die letzte große Universitätsgründung in der Zeit des Großen Kirchenschismas. Am 26. Juni wird in Pisa Alexander V. zum Konzilspapst gewählt. Gregor XII. in Rom und Benedikt XIII. in Avignon gelten als abgesetzt, wenngleich die beiden diese Entscheidung nicht anerkennen.
Gründung der Leipziger Universität
Lange bevor der auf den 9. September 1409 datierte päpstliche Stiftungsbrief in Leipzig eintraf, war der Lehrbetrieb aufgenommen worden. Die Artistenfakultät hatte sich bereits im Oktober zusammengeschlossen und einen Dekan gewählt. Der Gründungswille der Magister stieß auf das Interesse der wettinischen Landesherren. Deren Kanzler Nikolaus Lubich besuchte im Mai 1409 das Konzil in Pisa.
Lubich stammte aus dem Eisenacher Bürgertum, hatte seit 1376 in Wien studiert, erwarb dort das Bakkalaureat, in Prag dann den Magistertitel und den Grad des Lizentiaten des Rechts. Er wirkte von 1389 bis 1401 als Prokurator an der Kurie in Rom, war vertraut mit der Praxis und den Gepflogenheiten der kurialen Verwaltung. Seit 1400 hatte er das Dekanat der Erfurter Marienkirche inne und war damit Kanzler der Erfurter Universität. Lubich erreichte in erstaunlich kurzer Zeit, was sich sonst über Jahrzehnte hinziehen konnte: die notwendige Bestätigung durch den gerade gewählten Papst Alexander V. zur Gründung der Universität Leipzig.
Päpstliche Bulle
Papst Alexander V. bestätigt am 9. September 1409 das „Studium generale“ in Leipzig. Die Bulle trifft am 13. November 1409 ein und wird dem Magister Henning Boltenhagen übergeben.
Der Bischof Nikolaus von Merseburg erteilt der Universität Leipzig für seine Lebenszeit die Gerichtsbarkeit in Disziplinar- und Strafsachen, mit Ausnahme der vor ihm gehörigen schweren Verbrechen und Exzesse.
Informationen: Stübel, Bruno: Urkundenbuch der Universität Leipzig. Leipzig 1879, Nr. 11, S. 18.