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Informationen zu Beständen | Historisches Archiv

Über das Historische Archiv

Im Historischen Archiv befinden sich zu einem Sachbetreff angelegte Dokumentensammlungen. Sachakten entstehen aus der Tätigkeit von akademischen Gremien oder Verwaltungsstellen, die sich mit der Erfüllung von bestimmten Aufgaben verknüpfen. Beispielsweise wird in einer Fakultät ein neues Institut gegründet, das dann ein Gebäude, Apparaturen oder einen Finanzetat zugewiesen bekommt. Für jeden dieser Vorgänge wird dann eine Akte angelegt: wenn das Gebäude sehr lange benutzt wird, kann die Akte dann sogar mehrere Teilbände umfassen. Die Sachakten sind nach der ursprünglichen Behörde (einer Fakultät oder dem Verwaltungsbereich, wie etwa Bauangelegenheiten) geordnet. Die einzelnen Akten sind über den Aktentitel und zusätzliche Inhaltsangaben (Enthältvermerke =Ergänzungsnotizen zum Akteninhalt und Datierung) erschlossen. Da die Universität sich häufig umorganisiert hat, wechselten die Behörden im Laufe der Jahrzehnte ihre Namen, ihre Zuständigkeiten oder Aufgabenfelder. Einige Selbstverwaltungskörperschaften wie die Fakultäten oder den Rektor gibt es aber seit 1409 unverändert. Sachakten enthalten in der Regel Schriftstücke aus verschiedenen Quellen und von verschiedenen Personen, die aber bei den Inhaltsangaben nicht alle einzeln aufgeführt werden. So sind für Recherche in der Regel mehrere Akten interessant, da etwa unterschiedliche Gremien ein Problem durchaus unterschiedlich betrachten und argumentieren. Eine Sachakte beschäftigt sich meist mit einer materiellen oder finanziellen Aufgabe oder einem rechtlichen Problem. Wissenschaftliche Forschungsleistungen spiegeln sich in diese Akten seltener wieder, sie tauchen allenfalls als Begründung für eine Kauf einer teuren Apparatur oder wegen einer langen Auslandsreise auf. Der Umfang dieser Sachakten variiert stark, sie können häufig einige hundert Blatt pro Akte umfassen. In der Regel finden sich darin jedoch etwa 50 bis 100 Blatt. Durch das sächsische Archivgesetz ist der freie Zugang zu den Sachakten vor dem 3.10.1990 geregelt, alle Akten aus der Zeit nach der deutschen Wiedervereinigung sind nur mit Auflagen einsehbar.
Bevor Sie sich aussagekräftig in der Recherche des Universitätsarchivs anmelden, bieten wir Ihnen einen Überblick.

Arbeiter-und-Bauern-Fakultät

Unter der Parole „Arbeiter auf die Universität“ wurde 1946 auch in Leipzig eine Vorstudienanstalt gegründet. Hier sollten Studienanwärter ohne gymnasiale Hochschulreife auf ein Studium vorbereitet werden, erfolgreiche Absolventen erhielten einen garantierten Studienplatz und wurden damit automatisch an der Universität immatrikuliert. Die VoSta blieb dabei zunächst von der Universität getrennt und wurde an die Volkshochschule Leipzig angegliedert. 1949 wurde sie per Verordnung der Deutschen Wirtschaftskommission in eine Arbeiter-und-Bauern-Fakultät (ABF) an der Universität überführt. Die Angehörigen der ABF zählten auf der Basis der „Vorläufigen Arbeitsordnung“ von Beginn an zu den Universitätsangehörigen, auch wenn sie durch ihren erfolgreichen Besuch die Zulassung zum Studium erst erwarben. Das Studium an der ABF galt allgemein als „Klassenauftrag“, insbesondere seit 1951 die Delegierung durch „volkseigene“ Betriebe, „staatliche Institutionen“ und die „demokratischen Massenorganisationen“ verpflichtend wurde. Die ABF wurde 1963 aufgelöst.

Bestandsdauer der Behörde: 1949 – 1963
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1946 – 1962
Vorgänger-Einrichtung: Vorstudienanstalt (Vosta) der Stadt Leipzig (seit 1946)
Aufgaben der Einrichtung: Vorbereitung von Studienanwärtern ohne Abitur auf ein Studium

 

Bayrische Nation

Seit 1409 war die Universität Leipzig nach landsmannschaftlicher Gliederung aufgebaut. Die Bayrische Nation umfasste von Leipzig aus gesehen den gesamten süd-westlichen Einzugsbereich.

Bestandsdauer der Behörde: 1409 – 1830
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1504 – 1643

 

Direktorat für Weiterbildung

Das Direktorat für Weiterbildung umfasste nach seiner Gründung 1969 zunächst zwei Abteilungen: Fachwissenschaftliche Weiterbildung sowie innerbetriebliche Qualifizierung und Berufsausbildung. Ein Jahr später folgten weitere Abteilungen: Marxistisch-leninistische Weiterbildung, das Konsultationszentrum für das ökonomische Fernstudium und das Konsultationszentrum für das technische Fernstudium. Die Hauptaufgabe des Direktorates waren verwaltungstechnische Arbeiten, Unterstützung beziehungsweise Anleitung der Sektionen und Institute, sowie Planung und Statistik und die Zuarbeit für die Universitätsleitung. Außerdem arbeitete das Direktorat unmittelbar mit der Zentralstelle für das Hochschulfernstudium zusammen. Vorläufer des Direktorates war das 1962 gebildete und dem Rektor unterstehende Bildungszentrum der Universität.

Bestandsdauer der Behörde: 1969 – 1991
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1954 – 1991
Vorgänger-Einrichtung: Bildungszentrum der Universität (seit 1962)
Aufgaben der Einrichtung: verwaltungstechnische Arbeiten, Unterstützung und Anleitung der Sektionen und Institute, Planung und Statistik, Zuarbeit für die Universitätsleitung

 

Fakultät für Journalistik

An der Handelshochschule existierte ein Institut für Zeitungswissenschaft, eine Professur für Buchhandelsbetriebslehre sowie eine Abteilung für Wirtschafts-Journalismus und Zeitungsbetriebslehre. Als diese Hochschule 1946 als neue Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät in die Universität eingegliedert wurde, wurden diese kleineren Abteilungen dort zum Institut für Publizistik zusammengefasst. Daneben bestanden in der 1947 eröffneten Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät eine Professur für Internationales Pressewesen und ein Fachgebiet Publizistik. Im Mai 1949 wurden diese beiden gleichnamigen Institute zum Institut für Publizistik und Zeitungswissenschaft in der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät zusammengelegt. Mit deren Auflösung 1951 kam das Institut in die Philosophische Fakultät. In einem dreijährigen, verschulten Studium wurden marxistisch-leninistisch-stalinistische Kenntnisse, Fachwissen sowie Sprachkompetenz vermittelt, während der Semesterpausen Praktika absolviert. Eine politische Aufnahmeprüfung und die Unterbringung der Studenten in zwei eigenen Wohnheimen ließen das „Rote Kloster“ sprichwörtlich werden. 1954 wurde ein Fernstudium zur Weiterbildung von Redakteuren eingerichtet, damit hatte das Institut eine Größe erreicht, die am 20. September 1954 zur Gründung einer eigenständigen Fakultät für Journalistik führte. Vorbilder hinsichtlich der Organisation, der Aufgabenschwerpunkte und Lehrkonzeptionen waren die Fakultäten für Journalistik der Universitäten Kiew und Moskau. Mit der dritten Hochschulreform erfolgte seit 1965 eine Umstrukturierung, an deren Ende am 31. Januar 1969 mit der Gründung der Sektion Journalistik die Auflösung der Fakultät stand.

Bestandsdauer der Behörde: 1954 – 1969
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1954 – 1969
Vorgänger-Einrichtung: Institut für Publizistik und Zeitungswissenschaft (seit 1949 in der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät, ab 1951 Philosophische Fakultät)
Nachfolger-Einrichtung: Sektion Journalistik
Aufgaben der Einrichtung: Ausbildung von Journalisten und Redakteuren

 

Frauenkolleg

Das Frauenkolleg, das Collegium Beata Mariae Virginis oder Liebfrauenkolleg, war eine private Stiftung einiger schlesischer und preußischer Magister an der Universität Leipzig. Den Namen verdankte es seiner Lage gegenüber der Marienkapelle. Der Grund- und Häuserbesitz des Kollegs befand sich am östlichen Ende des Brühls an der südlichen Straßenseite. Der 1409 aus Prag nach Leipzig gekommene Johann Hoffmann von Schweidnitz hatte nach 1416 den ersten Kollegiaten sein privat genutztes Wohnhaus zur Verfügung gestellt, 1422 bestätigte Markgraf Friedrich IV die private Stiftung als Kolleg mit denselben Privilegien wie bei beiden Fürstenkollegien. Im Gegensatz zu diesen war das Liebfrauenkolleg jedoch nur mit der polnischen Nation verbunden. Es diente der Versorgung und Unterkunft von je fünf schlesischen und einem preußischen Magister. Mit der Vergabe einer Kollegiatenstelle war zugleich eine Lehrverpflichtung verbunden.

Bestandsdauer der Behörde: 1422 – 1937
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1362 – 1843
Nachfolger-Einrichtung: Johannes-von-Münsterberg- Stiftung

 

Freie Deutsche Jugend

Im Oktober 1946 erfolgte die Gründung einer „Zentralen Betriebsgruppe der SED“, in welche die Studentengruppe integriert wurde. Die Konstituierung von FDJ-Gruppen in den einzelnen Fakultäten erfolgte danach, zuerst an der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät (Gewifa) im Juli 1947. Ein halbes Jahr später schlossen sich die verschiedenen Fakultätsgruppen der FDJ am 27. November 1947 zur „FDJ-Studentengruppe“ zusammen. Unter Führung der SED-Parteiorganisation wurde schließlich am 25. März 1948 die „Zentrale Betriebsgruppe der FDJ“ an der Universität Leipzig gebildet. Sie repräsentierte mit ihren etwa 350 Mitgliedern die politische Organisation jener Studenten, die bereits Mitglied der SED waren oder für deren Politik eintraten. Mit der II. Hochschulreform 1951/52 veränderte sich auch die Stellung und Funktion der FDJ nachhaltig: In den nun eingeführten Seminargruppen wurde sie zum studentischen Überwachungs- und Kontrollorgan der Partei, auch die Nicht-Mitglieder unterstanden von jetzt ab der „Organisations- und Sanktionshoheit“ der FDJ. Sie fungierte als „Organisator und Überwacher“ des Studienbetriebes. Das Studium war Staatsauftrag, und das Nicht-Einhalten der staatlich verordneten Studiendisziplin bedeutete einen Rechtsbruch. Die Ahndung dieses Verstoßes unterlag dem Sanktionspotential der FDJ, mit dem Vorschlagsrecht auf Exmatrikulation.

Bestandsdauer der Behörde: 1947 – 1990
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1945 – 1990
Vorgänger-Einrichtung: Studentengruppe der Zentralen Betriebsgruppe der SED (seit 1946)
Aufgaben der Einrichtung: Studentische Vertretung, Kontrolle und Disziplinierung der Studentenschaft im Sinne der SED

 

Gerichtsamt

Im Bestand Gerichtsamt befinden sich Aktenbände aus der Zeit von 1422 bis 1939. Die Universität war als Gerichtsherr für die nach der Reformation an die Universität gekommenen Dörfer Merkwitz, Hohenheida, Gottscheina, Holzhausen, Zuckelhausen, Kleinpösna, Wolfshain und Zweenfurth zuständig. Ebenso hatte sie die Gerichtsbarkeit über alle Universitätsangehörigen. Die Gerichtsbarkeit der Universität wurde erst im Verlauf des 19. Jahrhunderts aufgehoben. Das Gerichtsamt war danach vor allem für Stiftungen, akademische Vereine und Verbindungen und für Disziplinarverhandlungen gegen Studierende zuständig.

Bestandsdauer der Behörde: 1503 – 1945
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1422 – 1939
Aufgaben der Einrichtung: Disziplinar- und Zivilrechtsprechung für die Universitätsangehörigen

 

Grosses Fürstenkolleg

Bereits die landesherrliche Ordnung für die neugegründete Universität Leipzig von 1409 enthielt wichtige Bestimmungen für die beiden landesherrlichen Kollegienstiftungen. Die zwei geschenkten Häuser des Großen und des Kleinen Kollegs wurden von allen städtischen Abgaben und Pflichten sowie von der städtischen Gerichtsbarkeit befreit und nach dem Willen des Landesherrn in die Universität eigegliedert. Für den universitären Betrieb entstanden Studien-, Versammlungs-, Speise- und Wohnräume sowie Schlafkammern. Um 1500 befanden sich auf dem Gelände drei Bursen: die Sachsenburse, die Bayernburse und das im 1409 von den Wettinern dem Großen Kolleg zur Verfügung gestellte Gebäude, in dem die zwölf Kollegiaten wohnten. Hier befanden sich neben den Wohnungen für die Kollegiaten und weitere Untermieter ein Büchersaal, der der Theologischen und die Medizinische Fakultät als Hörsaal, Versammlungsraum sowie für Promotionen diente, und das Lektorium, das die Artistenfakultät als Hörsaal und für die Examina nutzte. Auch die Bursen dienten nicht nur der Unterkunft und Verköstigung ihrer Bewohner – hier fand auch akademischer Lehrbetriebe in abendlichen Wiederholungskursen statt. Die beiden Fürstenkollegien wurden nach der Universitätsreform von 1830 aufgelöst.

Bestandsdauer der Behörde: 1409 – 1830
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1439 – 1839

 

Innenrevision

Die Innenrevision der Universität Leipzig hatte die Aufgabe, Finanzvorgänge in der Verwaltung zu kontrollieren, aber auch im Allgemeinen die Arbeitsabläufe in den Verwaltungen zu prüfen, zu bewerten und Verbesserungen vorzuschlagen. Organisatorisch stand die Abteilung zwischen Rektorat und Verwaltung. Die organisatorische Anbindung wechselte im Verlauf der Jahrzehnte und im Zuge von Hochschulreformen mehrmals. Seit 1951 war die Revisionsabteilung dem Staatssekretariat für Hoch- und Fachschulwesen zugeordnet, der Revisor betrieb im Auftrag des Staatssekretariats sog. Eigenrevisionen. In den 1960er Jahren war die Revisionsgruppe direkt dem Rektor unterstellt und seit 1967 dem Verwaltungsdirektor bzw. ab 1968 im Zuge der 3. Hochschulreform dem Direktorat für Ökonomie. Damit entfielen zentrale Anleitungen der Innenrevisoren sowie Auswertung und Kontrolle durch das Ministerium für Hoch- und Fachschulwesen (MHF). Die Innenrevision fungierte als Kontrollinstrument des Rektors. Er besaß das Recht, die Innenrevision dem Verwaltungsdirektor direkt zuzuordnen. Die Berichte über durchgeführte Revisionen waren dem Rektor und dem Verwaltungsdirektor vorzulegen, der Rektor entschied über die Weiterleitung von Informationen an das MHF. Der Rektor hatte die im Ergebnis von Revisionsfeststellungen erteilten Auflagen zu bestätigen. Auch Revisionen in Einrichtungen außerhalb der Universität, die dem MHF unterstellt waren, wurden regelmäßig durchgeführt. Die Revisionsabteilung war personell sehr konstant besetzt, sie bestand in der Regel aus drei Mitarbeitern: einem Leiter und zwei weiteren Revisoren. Von 1951 bis 1983 hatte Rudolf Schreppel das Amt des Revisionsleiters inne. Seine Nachfolge trat Sigrid Wuthe, verh. Teßmann an.

Bestandsdauer der Behörde: 1946 – 1990
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1946 – 1990
Nachfolger-Einrichtung: Innenrevision
Aufgaben der Einrichtung: Kontrolle auf Finanzvorgänge in der Verwaltung, Überprüfung und Bewertung von Arbeitsabläufen bewerten, Einbringen von Verbesserungsvorzuschlägen

 
 

Institut für Fremdsprachen

Nach der Einführung des obligatorischen Russischunterrichtes 1952 wurde im folgenden Jahr eine selbstständige Abteilung Sprachunterricht gebildet und dem Rektor unmittelbar unterstellt. Wachsende Aufgaben dieser Abteilung führten 1965 zur Bildung eines Instituts für Fremdsprachen. Im Zuge der dritten Hochschulreform wird das Institut Anfang 1969 als Bereich Fachsprachen in die Sektion Theoretische und angewandte Sprachwissenschaft eingegliedert.

Bestandsdauer der Behörde: 1965 – 1969
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1951 – 1968
Vorgänger-Einrichtung: Abteilung Sprachunterricht
Nachfolger-Einrichtung: Sektion Theoretische und angewandte Sprachwissenschaft, Bereich Fachsprachen
Aufgaben der Einrichtung: Russisch-Unterricht für Studenten

 

Institut für Körpererziehung

Auf Drängen der SMAD wurde im Sommersemester 1947 auf zunächst freiwilliger Basis ein allgemeiner Studentensport eingeführt. Nach einer Entschließung des ZK der SED wurde dieser im Rahmen der II. Hochschulreform mit Beginn des Studienjahres 1951/52 obligatorisch, die mussten fortan das Sportleistungsabzeichen „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung des Friedens“ (BAV) erwerben. Zuständig für die Umsetzung wurde das aus dem Institut für Leibesübungen hervorgegangene Institut für Körpererziehung und Schulhygiene (IfK). Jedoch musste bald festgestellt werden, „dass nicht nur die Studenten dem Sport fernbleiben, sondern auch die Verantwortlichen.“ Auch eine Weisung des Staatssekretariats für Hochschulwesen, dass die regelmäßige Teilnahme Voraussetzung für die Zwischenprüfungszulassung sei, und die Aufnahme wehrsportlicher Übungen ab 1952 konnten nur geringfügige Verbesserungen des studentischen Engagements erwirken. Das IfK gehörte bis 1955 zur Pädagogischen Fakultät, nach deren Auflösung bestand es als selbstständiges, direkt dem Rektor unterstelltes Institut fort.

Bestandsdauer der Behörde: 1946 – 1992
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1944 – 1991
Vorgänger-Einrichtung: Institut für Leibesübungen (seit 1919)
Nachfolger-Einrichtung: Zentrum für Hochschulsport
Aufgaben der Einrichtung: Sportausbildung für alle Studenten

Juristenfakultät

Nach dem Statut der Universität Leipzig von 1409 wurde der Lehrbetrieb in allen vier Fakultäten eröffnet. Tatsächlich finden sich Nachweise über die Konstituierung einer juristischen Fakultät erst um die Mitte des 15. Jahrhunderts. Unter der Wettinischen Landesherrschaft war die Leipziger Juristenfakultät zugleich als Spruchkammer tätig. Die Unterlagen der Fakultät wurden leider zum großen Teil im Zweiten Weltkrieg vernichtet.

Bestandsdauer der Behörde: 1434 – 1969
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1504 – 1944
Aufgaben der Einrichtung: Forschung und Lehre für Jurisprudenz

 

Justitiar

Nach 1945 erhielt die Universität den Auftrag zur Entnazifizierung, womit auch die disziplinarrechtliche Gewalt über die Studenten, Mitarbeiter und Professoren wieder an die Universität fiel. In diesem Bestand finden sich viele juristische Auseinandersetzungen, die in der Regel mit Datenschutzrechten belegt sind.

Bestandsdauer der Behörde: 1945 – 1991
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1939 – 1990
Vorgänger-Einrichtung: Gerichtsamt
Nachfolger-Einrichtung: Justitiariat

Kleines Fürstenkolleg

Bereits die landesherrliche Ordnung für die neugegründete Universität Leipzig von 1409 enthielt wichtige Bestimmungen für die beiden landesherrlichen Kollegienstiftungen. Das geschenkte Haus des Kleinen Kollegs zwischen Schloßgasse und Petersstraße wurde von allen städtischen Abgaben und Pflichten sowie von der städtischen Gerichtsbarkeit befreit und nach dem Willen des Landesherrn in die Universität eigegliedert. Von nun an fanden Lektionen, Disputationen und andere akademische Akte in diesem Gebäude statt. Für den universitären Betrieb entstanden Studien-, Versammlungs-, Speise- und Wohnräume sowie Schlafkammern. Mit der Vergabe einer Kollegiatenstelle war zugleich eine Lehrverpflichtung verbunden. Neben den acht Kollegiaten, die ihre Stuben oder Kammern unentgeltlich nutzen konnten, kamen gegen Miete auch andere Universitätsangehörige in der im Kollegienhaus betriebenen Burse unter. Im Jahr 1456 erfolgte der Umzug des Kleinen Kollegs in die Ritterstraße. Auf Anordnung des sächsischen Kurfürsten Friedrich II. tauschten die Mitglieder des Kleinen Kollegs ihren Grund- und Häuserbesitz mit dem der Artistenfakultät, die seit 1441 eine ehemalige Burse an der Ecke Ritterstraße / Eselsplatz als Pädagogium nutzte. Der Komplex aus mehreren Gebäuden, in dem bis zu 300 Studenten und Magister wohnten, wurde nun offiziell als Fürstenkolleg bezeichnet. Die beiden Fürstenkollegien wurden nach der Universitätsreform von 1830 aufgelöst.

Bestandsdauer der Behörde: 1409 – 1830
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1409 – 1818

Kulturbund

Die Kreisleitung des Kulturbundes organisierte in den ersten Jahren ihres Bestehens Veranstaltungen wie „Aussprachen der Intelligenz“, später agierten Interessengemeinschaften und Kommissionen in verschiedenen künstlerischen Sparten. Sie hatte die Oberaufsicht über das kulturelle Leben an der Universität. Jedoch passten unabhängige kulturelle Aktivitäten nicht in dieses Konzept.

Bestandsdauer der Behörde: 1945 – 1990
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1950 – 1985
Aufgaben der Einrichtung: Oberaufsicht über das kulturelle Leben an der Universität

Landbauamt

Der Akademische Senat beschloss im Dezember 1913 mit Beginn des Jahres 1914 ein Landbauamt für die Universität zu errichten. Das Amt war vorher am Ministerium angesiedelt. Die unmittelbare Nähe zur Universität und die Unterstellung unter dem Ressort des Finanzministeriums wurden als günstig für die schnelle Abwicklung der universitären Belange angesehen. Das staatliche Landbauamt, welches für die staatliche Bautätigkeit im Bereich Leipzig zuständig war, wurde ab 1949 abgewickelt. Die Restakten, die sich speziell mit Bauvorgängen an der Universität beschäftigten, gelangten daraufhin in das Universitätsarchiv. Enthalten sind vor allem die Personalunterlagen des Amtes, Aufstellungen über Kriegsschäden und die im Zeitraum bis ca. 1952 erfolgten Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an der Universität.

Bestandsdauer der Behörde: 1914 – 1949
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1909 – 1952
Nachfolger-Einrichtung: Neubauamt Leipzig

 

Landtagsakten

Einige Angehörige der Juristenfakultät waren zugleich Angehörige des Landtages. Das Schriftgut umfasst den Schriftverkehr über ihre Tätigkeiten, Vollmachten, Korrespondenzen sowie Protokolle. Dieser Bestand umfasst ca. 10 lfm aus der Zeit von ca. 1600 – 1708.

Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1600 – 1708

 

Kulturbund

Die Kreisleitung des Kulturbundes organisierte in den ersten Jahren ihres Bestehens Veranstaltungen wie „Aussprachen der Intelligenz“, später agierten Interessengemeinschaften und Kommissionen in verschiedenen künstlerischen Sparten. Sie hatte die Oberaufsicht über das kulturelle Leben an der Universität. Jedoch passten unabhängige kulturelle Aktivitäten nicht in dieses Konzept.

Bestandsdauer der Behörde: 1945 – 1990
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1950 – 1985
Aufgaben der Einrichtung: Oberaufsicht über das kulturelle Leben an der Universität

Landbauamt

Der Akademische Senat beschloss im Dezember 1913 mit Beginn des Jahres 1914 ein Landbauamt für die Universität zu errichten. Das Amt war vorher am Ministerium angesiedelt. Die unmittelbare Nähe zur Universität und die Unterstellung unter dem Ressort des Finanzministeriums wurden als günstig für die schnelle Abwicklung der universitären Belange angesehen. Das staatliche Landbauamt, welches für die staatliche Bautätigkeit im Bereich Leipzig zuständig war, wurde ab 1949 abgewickelt. Die Restakten, die sich speziell mit Bauvorgängen an der Universität beschäftigten, gelangten daraufhin in das Universitätsarchiv. Enthalten sind vor allem die Personalunterlagen des Amtes, Aufstellungen über Kriegsschäden und die im Zeitraum bis ca. 1952 erfolgten Neu-, Um- und Erweiterungsbauten an der Universität.

Bestandsdauer der Behörde: 1914 – 1949
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1909 – 1952
Nachfolger-Einrichtung: Neubauamt Leipzig

Medizinische Fakultät

Nach dem Statut der Universität Leipzig von 1409 wurde der Lehrbetrieb in allen vier Fakultäten eröffnet. Tatsächlich finden sich Nachweise über die Konstituierung einer medizinischen Fakultät im Jahr 1415. Die Unterlagen der Fakultät haben zum großen Teil den Zweiten Weltkrieg unbeschadet überstanden.

Bestandsdauer der Behörde: 1415
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1409 – 1983
Aufgaben der Einrichtung: Forschung und Lehre für Medizin

Meissnische Nation

Seit 1409 war die Universität Leipzig nach landsmannschaftlicher Gliederung aufgebaut. Die Meissnische Nation umfasste von Leipzig aus gesehen den gesamten süd-östlichen Einzugsbereich, insbesondere die Wettinischen Lande.

Bestandsdauer der Behörde: 1409 – 1830
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1508 – 1834

 

Philologische Fakultät

Die Philologische Fakultät wurde im Mai 1965 auf der Basis der sprach-, literatur-, kunst- und musikwissenschaftlichen Institute der Philosophischen Fakultät gegründet. Im Laufe der Dritten Hochschulreform und der damit verbundenen Auflösung der hergebrachten Universitätsstrukturen wurde 1969 auch die Philologische Fakultät wieder aufgelöst. Nachfolgeeinrichtungen waren die Sektion für Kulturwissenschaft und Germanistik und die Sektion für Theoretische und angewandte Sprachwissenschaft. Dieser Bestand setzt sich zusammen aus den Unterlagen des Dekanats und folgender Institute: Dolmetscher-Institut, inklusive Vorgänger Fremdsprachenschule der Stadt Leipzig, Fremdsprachenschule Leipzig, Fachrichtung Dolmetscher des Pädagogisches Institut Leipzig und Dolmetscher-Institut der Karl-Marx-Universität Leipzig (1941 – 1969): Am 01.03.1943 wurde aus den Vorläufern Bachschule und dem Nagelschen Pädagogium die Fremdsprachenschule der Reichsmessestadt Leipzig gegründet. Nach kriegsbedingter Unterbrechung wurde der Unterricht am 01.10.1945 wiederaufgenommen und die Dolmetscherschule der früheren Reichsfachschaft für das Dolmetscherwesen eingegliedert. (Das gleichnamige Dolmetscher-Institut der Handelshochschule Leipzig wurde am 02.05.1946 von der Sowjetischer Militärverwaltung geschlossen; Teile des Inventars und Personals von Philosophischen Fakultät übernommen und in verschiedene sprachwissenschaftliche Institute eingefügt). Am 01.03.1949 geht die Fremdsprachenschule Leipzig als Fachschule in staatliche Trägerschaft über und wird am 01.09.1953 als Fachrichtung Dolmetscher in das Pädagogische Institut Leipzig integriert und schließlich rückwirkend zum 01.09.1956 als selbstständiges, direkt dem Rektor unterstelltes Dolmetscher-Institut an die Universität übernommen. Mit der Gründung der Philologischen Fakultät am 01.01.1965 kommt das Dolmetscher-Institut in diese Fakultät. Nach deren und der Institute Auflösung im Zuge der Dritten Hochschulreform erfolgt am 24.01.1969 die Gründung der Sektion Theoretische und angewandte Sprachwissenschaft. Der Bestand beinhaltet erstens den bereits vorhandenen Bestand Dolmetscher-Institut (ca. in den 70er Jahren bearbeitet, in sehr mangelhaften Zustand, musste gänzlich neu bearbeitet werden) und zweitens Teile von Abgaben der Sektion TAS aus dem Zugangsmagazin, die der Provenienz nach dem Dolmetscher-Institut zuzuordnen waren. Der Bestand Philol. Fak., Dolmetscher-Institut gliedert sich nun in vier Teile, die den unterschiedlichen Registraturbildnern entsprechen. Institut für Sprachwissenschaft, vormals Indogermanisches Institut (1954– 1968): Die Unterlagen wurden bei der Bearbeitung des Bestandes Institut für Fremdsprachen aufgefunden. Weitere Akten des Institutes konnten im Zugangsmagazin nicht ermittelt werden. Romanisches Institut (1952 – 1968): Im Zugangsmagazin waren lediglich zwei Position zum Romanischen Institut vorhanden. Aus diesem Material wurde der vorliegende Kleinstbestand gebildet. Auf Grund des geringen Umfanges des Bestandes wurde auf eine Untergliederung in erstens Phil.Fak., Romanisches Institut vor 1965 und zweitens Philol.Fak., Romanisches Institut 1965 bis 1969 verzichtet. Slawisches Institut (1954 – 1968): Der vorliegende Bestand, gebildet aus zwei Positionen im Zugangsmagazin, ist sehr klein. Mehr Material vom Slawischen Institut für die Zeit vor der Auflösung der Institute im Zuge der dritten Hochschulreform ist nicht vorhanden. Slawisches Institut, Forschungsauftrag Deutsch-Slawische Forschungen zur Namenskunde und Siedlungsgeschichte (1956– 1968): Für die ersten zwei Jahre des Bestehens der Forschungsgruppe (1954 – 1956) lag kein Material vor. Die innere Ordnung der Akten blieb unverändert. Slawisches Institut, Forschungsauftrag Deutsch-Slawische Forschungen zur Namenskunde und Siedlungsgeschichte: 1954 gegründet / eingerichtet in Verbindung mit Historischer Kommission bei SAW – Prof. R. Fischer; eigene Schriftenreihe; 1967/68: Geschäftsführer Dr. Hans Walther, wissenschaftlicher Mitarbeiter: Johannes Schultheiss Sorbisches Institut (1954 – 1968): Im Zugangsmagazin war lediglich eine Position zum Sorbischen Institut vorhanden. Aus diesem Material wurde der vorliegende Kleinstbestand gebildet.

Bestandsdauer der Behörde: 1965 – 1969
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1941 – 1969
Vorgänger-Einrichtung: sprach-, literatur-, kunst- und musikwissenschaftlichen Institute der Philosophischen Fakultät
Nachfolger-Einrichtung: Sektion für Kulturwissenschaft und Germanistik; Sektion für Theoretische und angewandte Sprachwissenschaft
Aufgaben der Einrichtung: Forschung und Lehre für Philologie

 

Philosophische Fakultät

Nach dem Statut der Universität Leipzig von 1409 wurde der Lehrbetrieb in allen vier Fakultäten eröffnet. Tatsächlich finden sich Nachweise über die Bildung der Artistenfakultät schon im September 1409. Die Unterlagen der Fakultät sind seit dem Mittelalter weitgehend komplett überliefert und umfassen bis 1945 auch die natur- und staatswissenschaftlichen Fächer.

Bestandsdauer der Behörde: 1409 – 1969
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1409 – 1970
Aufgaben der Einrichtung: Forschung und Lehre für Philosophie

Polnische Nation

Seit 1409 war die Universität Leipzig nach landsmannschaftlicher Gliederung aufgebaut. Die Polnische Nation umfasste von Leipzig aus gesehen den gesamten nord-östlichen Einzugsbereich.

Bestandsdauer der Behörde: 1409 – 1830
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1557 – 1828

Prorektorat / Direktorat für Forschung

Im Jahr 1951 wurden durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen Prorektoren eingesetzt. Auf diese Weise wurde die Universitätsleitung „mit politisch konformen Funktionären“ besetzt; dem Rektor war es von nun an kaum mehr möglich, eigenständige Entscheidungen zu treffen. Der Prorektor für Forschungsangelegenheiten hatte die wissenschaftliche Einzelforschung stärker als bisher an den Volkswirtschaftsplänen auszurichten, zu seinen Aufgaben zählte u. a. Information der Fakultäten über staatliche Schwerpunktaufgaben (Grundlagen- und angewandte Forschung) Planbearbeitung (Haushaltplan, Stellenplan, Importplan) und Berichterstattung. 1964 erfolgte im Zuge einer Strukturänderung der Universitätsleitung eine Umbildung in Prorektorat für Naturwissenschaft. Mit der Dritten Hochschulreform wurde das Prorektorat 1969 in das Direktorat für Forschung und somit zu einer bloßen Verwaltungsstelle unter der Kontrolle des Ersten Prorektors umstrukturiert. Die Koordinierung von Forschung und staatlichen Plänen blieb das Hauptarbeitsfeld.

Bestandsdauer der Behörde: 1951 – 1991
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1947 – 1990

Prorektorat / Direktorat für Studienangelegenheiten

Das Prorektorat für Studienangelegenheiten war als universitäre Behörde für alle Belange der Studenten zuständig. Es war federführend für die Auswahl der Studierenden, für Immatrikulation und Exmatrikulation, kontrollierte die Durchführung des Studiums und überprüfte darüber hinaus den jeweils erreichten Wissensstand, einschließlich der abzuleistenden Praktika und Arbeitseinsätze sowie der Vermittlung von Absolventen. Von 1958 bis 1966 fungierte der Chemiker Horst Möhle als Amtsinhaber, sein Nachfolger war der vom Herder-Institut kommende Dozent Alexander Porz. Im Zuge der III. Hochschulreform wurde dieses Prorektorat 1969 aufgelöst, die Aufgaben wurden dem Direktorat für Studienangelegenheiten zugewiesen. Es handelte sich dabei nicht nur um eine bloße Umbenennung, die Bezeichnung „Direktorat“ stand für die Durchsetzung der Vorgaben von Partei- und Staatsführung, es entstand nun eine Verwaltungsabteilung im Rektorat unter der Kontrolle des Ersten Prorektors.

Bestandsdauer der Behörde: 1951 – 1991
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1946 – 1990

 

Rektor

Seit 1409 ist der Rektor für alle fakultätsübergreifenden Angelegenheiten zuständig. Ihm obliegt die Immatrikulation und die Disziplinargewalt über die Studenten sowie die Streitschlichtung zwischen Universitätsangehörigen. Alle Außenbeziehungen und Verträge der Universität laufen über das Rektoramt.

Bestandsdauer der Behörde: 1409 – 1945
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1311 – 1961
Nachfolger-Einrichtung: Rektorat
Aufgaben der Einrichtung: Repräsentation der Universität nach aussen, Leitung der universitären Korporationen nach innen

 

Rektorat

Seit 1952 ist der Rektor Teil eines zentralen Verwaltungsorgans der Universität. Das Rektorat oder auch Rektoratskollegium trägt bis heute die finanzielle, personelle und materielle Hoheit über den Lehr- und Forschungsbetrieb an der Universität. Neben dem Rektor agieren Prorektoren und staatliche Verwaltungsbeamte mit eigenen Teilaufgaben.

Bestandsdauer der Behörde: 1945 – 1990
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1938 – 1994
Vorgänger-Einrichtung: Rektor
Nachfolger-Einrichtung: Rektorat nach 1990
Aufgaben der Einrichtung: Repräsentation der Universität nach aussen, Leitung der Universität nach innen, Durchsetzung des Führungsanspruchs der SED

Rentamt

Die Universitäts-Rentverwalterei wurde 1825 ebenfalls im staatlichen Auftrag eingerichtet und 1834 in die staatliche Verwaltung im Königreich Sachen integriert. Ihr oblag die Aufsicht über die Universitätsdörfer, die Leitung der Buchführung, der jährliche Rechenschaftsbericht und ab 1846 die Bauaufsicht für die Universitätsgebäude. Der zunehmende Universitätsetat, steigende Studenten- und Institutszahlen führten ab 1873 zu einem stetigem Personalzuwachs in dieser Behörde, die 1880 zudem die bislang institutseigenen in eine zentrale Kassenführung übernahm. Das Rentamt war damit für sämtliche Finanztransaktionen der Universität zuständig.

Bestandsdauer der Behörde: 1825 – 1948
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1618 – 1953
Nachfolger-Einrichtung: Verwaltungsdirektor
Aufgaben der Einrichtung: Verwaltung des Grundbesitzes und des Vermögens der Universität Leipzig

Sächsische Nation

Seit 1409 war die Universität Leipzig nach landsmannschaftlicher Gliederung aufgebaut. Die Sächsische Nation umfasste von Leipzig aus gesehen den gesamten nord-westlichen Einzugsbereich.

Bestandsdauer der Behörde: 1409 – 1830
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1542 – 1745

Studentenrat

Der Zentralrat der FDJ hatte im September 1946 die Bildung von Studentenräten an den Universitäten und Hochschulen gefordert, und die Deutsche Verwaltung für Volksbildung hatte 1947 ein „Vorläufiges Studentenstatut“ erlassen. Die ersten Wahlen zum 21köpfigen Studentenrat führten jedoch zu einer „bürgerlichen“ Mehrheit im Rat: den jeweils sechs Vertretern aus CDU und LDP sowie zwei Parteilosen standen nur acht aus der SED gegenüber. Er war in verschiedene Referate aufgeteilt, die sich um einzelne Sachgebiete kümmerten: Sozial-, Gesundheits-, Rechts-, Politik-, Sport-, Kultur-, Außen-, Presse- und Rundfunkreferat. Angesichts der zum Teil enormen wirtschaftlichen und sozialen Notlage der Studenten hatte das Sozialreferat die größte Aufgabe zu bewältigen, hatte es doch die Funktion des auf Weisung der sowjetischen Besatzungsmacht im September 1945 aufgelösten Studentenwerks übernommen. Am „Arbeiter- und Bauernstudium“ und der damit verbundenen Immatrikulationsrichtlinien entzündete sich schließlich eine heftige Auseinandersetzung, die mit dem drohenden Entzug der Stipendienvergabe, einer der bislang wichtigsten Aufgaben des Studentenrates im Rahmen der traditionellen Selbstverwaltung, zusätzlich verschärft wurde. Mit Repressalien, Verhaftungen und offenen Drohungen verliefen die Wahlen zum Leipziger Studentenrat 1948 im Sinne der SED. Ohnehin hatte der SED-Landesvorstand beim sächsischen Volksbildungsministerium schon zuvor eine Änderung des Wahlstatuts erwirkt, der zufolge die Fakultäten nur noch jeweils drei Vertreter stellen durften. Die großen Fakultäten, die von SED und FDJ als „bürgerlich“ einschätzt wurden, durften somit erheblich weniger Kandidaten in den Studentenrat entsenden. Nun erhielt die SED mit 16 insgesamt 27 Sitzen endlich die absolute Mehrheit im Studentenrat. Das Ministerium für Volksbildung in der DDR erließ 1949 eine neue Wahlordnung für studentische Vertretungen, mit der die für die Kandidatenaufstellung zuständigen Wahlausschüsse nun nur noch Vertreter der Massenorganisationen zulässig waren. Schließlich beschlossen die Vorsitzenden der Studentenräte in der DDR am 1. August 1950 die Auflösung dieser Gremien. Ihre Aufgaben wurden von den Hochschulgruppen der FDJ übernommen.

Bestandsdauer der Behörde: 1947 – 1950
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1945 – 1951
Nachfolger-Einrichtung: FDJ
Aufgaben der Einrichtung: Studentische Selbstverwaltung

Theologische Fakultät

Die Bestände der Theologischen Fakultät sind weitestgehend im 2. Weltkrieg vernichtet worden. Im Universitätsarchiv befinden sich nur Archivalien aus dem Zeitraum von ca. 1496 bis 1886 und nach 1945, auch die Unterlagen der Sektion Theologie (seit 1972). Personal- und Promotionsakten befinden sich im Suchbereich „Personalakten“.

Bestandsdauer der Behörde: 1409
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1496 – 1998
Aufgaben der Einrichtung: Forschung und Lehre in Theologie

Urkunden

In der Urkundensammlung befinden sich rund 200 Pergamenturkunden und etwa 1.000 weitere Urkunden. Der Bestand reicht bis weit in die Zeit vor der Universitätsgründung zurück, da sich darin auch Stiftungsbriefe und Besitzurkunden befinden, die mit der Übertragung des säkularisierten Dominikanerklosters 1543 in Universitätseigentum übergingen. Aus der Neuzeit sind vor allem beurkundete Verträge und Rechtstexte, die durch oder zugunsten der Universität Leipzig abgeschlossen wurden, sowie Gründungsurkunden von Universitätseinrichtungen enthalten. In diesem Bestand befinden sich keine Einzelurkunden für Personen wie etwa Diplomurkunden, Doktorurkunden oder Berufungsurkunden; diese Dokumente sind Teil der jeweiligen Personalunterlagen.

Verwaltungsdirektor

Die Einsetzung eines Kurators durch die Sächsische Landesregierung 1948 bedeutete den erstmals offenen Zugriff der Partei auf die Universität und zugleich den Verlust ihrer Autonomie. Er hatte weitreichende Befugnisse inne, die sich sowohl auf den Personalbereich und die Verwaltung wie auch die Kontrolle der Finanzen erstreckten. Zudem war er als Angehöriger der Immatrikulationskommission an der Auswahl der Studierenden maßgeblich beteiligt. Auch die gesamte Universitätskorrespondenz lief über seinen Schreibtisch, einschließlich der Rektoratspost. Ebenso wurden Telefongespräche zwischen der Universität und den Ministerien/Behörden in Dresden und Berlin aufgelistet. Schließlich sprach er Verbote politischer Gruppierungen und Aktivitäten innerhalb der Studentenschaft aus, wenn sie nicht den Zielsetzungen der FDJ folgten. Mit der „Vorläufigen Arbeitsordnung der Universitäten und wissenschaftlichen Hochschulen der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands vom 23. Mai 1949“ wurde anstelle des Kurators ein Verwaltungsdirektor eingesetzt, dem „das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen der Universität“ oblag und der ebenso wie der Kurator direkt vom Volksbildungsministerium des Landes ernannt wurde. Nach 1968 übernahmen das Direktorat für Ökonomie und das Direktorat für Planung die Verwaltungsaufgaben der Universität.

Bestandsdauer der Behörde: 1948 – 1968
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1841 – 1975
Vorgänger-Einrichtung: Rentamt (seit 1825)
Nachfolger-Einrichtung: Direktorat für Ökonomie; Direktorat für Planung
Aufgaben der Einrichtung: Kontrolle und Durchführung des Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesens der Universität

Veterinärmedizinische Fakultät

Bereits vor Ausbruch des Ersten Weltkriegs war die Verlagerung der Tierärztlichen Hochschule von Dresden nach Leipzig und ihre Angliederung an die Landesuniversität beschlossen worden, doch musste die Umsetzung dieses Vorhabens zunächst bis nach dem Krieg warten. Die hierzu notwendigen Neubauten konnten erst Anfang der 1920er Jahre errichtet werden, sie waren die erste große Baumaßnahme der Universität in der Weimarer Republik. Die Erhebung zur Veterinärmedizinischen Fakultät erfolgte 1923. In den Jahren 1968/69 wurde im Zuge der Dritten Hochschulreform aus der Fakultät die Sektion Tierproduktion/Veterinärmedizin.

Bestandsdauer der Behörde: 1923 – 1969
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1840 – 1956
Vorgänger-Einrichtung: Tierärztliche Hochschule Dresden (seit 1889)
Nachfolger-Einrichtung: Sektion Tierproduktion und Veterinärmedizin
Aufgaben der Einrichtung: Forschung und Lehre in Veterinärmedizin

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Zum Bestand der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät gehört auch die Überlieferung der nur kurzzeitig existierenden Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät: Zur feierlichen Wiedereröffnung der Universität am 5. Februar 1946 im damals größten Leipziger Filmtheater „Capitol“ wurde auch die bislang selbständige Leipziger Handelshochschule als neue Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche (Wisofa) und damit sechste Fakultät in die Universität aufgenommen. 1947 wurden auf Befehl der SMAD „Gesellschaftswissenschaftliche Fakultäten“ (Gewifa) in Leipzig, Jena und Rostock gegründet. Ziel war es, „eine neue Universitätsorganisation zu schaffen, welche in einer vollwertigen wissenschaftlichen Ausbildung einen neuen Typ des in gehobener Stellung der Verwaltung und Wirtschaft stehenden Angestellten erziehen soll.“ Statt des Abiturs genügte eine fachliche Ausbildung mit Oberschulniveau sowie eine mindestens einjährige Tätigkeit in staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlich-demokratischen Einrichtungen und Organisationen für ein Studium an der Gewifa. Die eigentliche Funktion der neuen Fakultät, seiner neuen Professoren wie seiner Studenten, die nahezu alle der SED angehörten, bestand in der Überwindung der „bürgerlichen Wissenschaft“ durch „fortschrittliche marxistische Wissenschaft“. Doch bereits 1949 hatten die Gewifas als ‚Inseln des Sozialismus‘ ausgedient: Sie hatten den personellen und strukturellen Transformationsprozess angestoßen und trotz nicht geringen Widerstands vorangebracht. Auf Drängen des sächsischen Volksbildungsministeriums sollten die Gewifa und Wisofa zu einer Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät (Wiwifa) zusammengeschlossen werden. 1951 ordnete das neugebildete Staatssekretariat für Hochschulwesen die Auflösung der Gewifa und die Gründung der Wiwifa an. Aus der Zusammenlegung mehrerer Institute und Abteilungen entstand die Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, in der die klassischen Volks- und Betriebswirtschaftslehre allerdings keinen Platz mehr hatten. Mit der Dritten Hochschulreform ging 1968/69 aus ihr die Sektion Politische Ökonomie/Marxistisch-Leninistische Organisationswissenschaften hervor, die ab 1972 als Sektion Wirtschaftswissenschaften firmierte.

Bestandsdauer der Behörde: 1946 – 1969
Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1944 – 1969
Vorgänger-Einrichtung: Handelshochschule Leipzig
Nachfolger-Einrichtung: Sektion Politische Ökonomie/Marxistisch-Leninistische Organisationswissenschaften
Aufgaben der Einrichtung: Forschung und Lehre in Wirtschaftswissenschaften

 

Zugangsmagazin

Das Zugangsmagzin umfasst die an das Universitätsarchiv abgegebenen Unterlagen von Registraturbildnern. Nach Sächsischem Archivgesetz sind diese Unterlagen für 30 Jahre gesperrt.

Laufzeit der enthaltenen Archivalien: 1905

 
 
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