
Johann Sebastian Bach, ein „Musicus ebenso starck auf der Orgel wie erfahren in Kirchensachen und Capell-Stücken“
Johann Sebastian Bach wurde am 21. März 1685 in Eisenach geboren. Der Thomaskantor der Stadt Leipzig und Auftragskomponist für die Universität starb am 28. Juli 1750 in Leipzig. Das Amt des Thomaskantors in Leipzig entspräche heute wohl dem eines Generalmusikdirektors für Kirche, Stadt und Universität. Der Thomaskantor war als Stadtbediensteter für das geistliche und weltliche Musikleben der Stadt Leipzig verantwortlich. Das Gehalt von Johann Sebastian Bach war äußerst bescheiden: 100 Taler und 15 Groschen stehen auf seinem Gehaltszettel, wobei Bach Nebeneinnahmen von 600 Talern im Jahr durch so genannte Leichengelder und Brautmessen erzielen kann.
Auftragskompositionen ließ sich Johann Sebastian Bach, Thomaskantor ab 1723, gut bezahlen. So erhält er 50 Taler für eine Huldigungskantate auf das sächsische Königspaar und die bevorstehende Vermählung der Prinzessin Amalia mit Karl VI. von Sizilien. Auftraggeber nicht nur dieses Werkes ist die Universität.
Bach und die Universität
Unter den Leipziger Studenten gab es sehr gute Musiker, Bach war bei ihnen hoch angesehen. Seit über zwanzig Jahren bestand das von Telemann um 1702 gegründete studentische Collegium musicum, dessen Leitung Bach 1729 übernahm. Seine Vorgänger hatten neben ihrem Kantorenamt zusätzlich das Amt des Universitätsmusikdirektors inne. Bach musste sich in seinem Anstellungsvertrag ausdrücklich verpflichten, kein Universitätsamt anzunehmen. Die Universität wartete nicht die Amtseinführung eines neuen Thomaskantors ab. Sie versuchte in der Zeit ohne Thomaskantor, einen eigenen Universitätsmusikdirektor zu etablieren. Da die Universität landesherrlicher Oberhoheit unterstand, war die Personalunion von Kantor und Universitätsmusikdirektor hinderlich. Bach hingegen war auf Unterstützung aus der Universität angewiesen.

Quittung Johann Sebastian Bachs für die Universität über die Zahlung von 58 Talern.
Bach führte den „alten Gottesdienst“ , d.h. den Gottesdienst an hohen Feiertagen und bei Universitätsfeierlichkeiten in der Universitätskirche St. Pauli aus, ohne Bezahlung seitens der Universität. Professoren und Studenten zählten zu seinem festen Zuhörerkreis. Nach zwei Jahren ohne Bezahlung, schrieb Bach im Streit mit dem Concilium der Professoren eine Eingabe an den sächsischen König. Die Universität wurde verpflichtet, dem Musikus sein Gehalt nachzuzahlen. Außerdem wurde ihm das „alte Amt“ offiziell zugesprochen. Eine harte Niederlage für die Universität. Bach erwies sich als harter Verhandler, hatte er doch der Universität mehrere Niederlagen beigebracht. Sein Honorar und seine Ansprüche auf den „alten Gottesdienst“ waren erstritten. Er komponierte eine Trauerode, arbeitete Gottscheds Text um und führte ihn vor Leipziger Honoratioren. Bach und die Universität waren entzweit.
Im Auftrag der Universität und auf Wunsch verschiedener Professoren komponierte Bach 20 Festmusiken. Zur Amtseinführung des Professors Kortte im Dezember 1723 schuf er ein Dramma per musica, für Ludwig Friedrich Hudemann 1727 den Rätselkanon BWV 1074, für August Friedrich Müller zum Namenstag die Kantate „Der zufriedengestellte Äolus“ BWV 205 und für Johann Florens Rivinus die Kantate „Die Freude reget sich“ BWV 36b.
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