Am 2. Februar 1923 beschloß die engere Vertretung der Medizinischen Fakultät, eine Tierärztliche Fakultät zu gründen.
Protokoll der Rektoratssitzung vom 1. Oktober 1923
In der Zustimmung des Akademischen Senats vom 28. Februar 1923 heißt es: „Der Senat ist damit einverstanden, daß die Tierärztliche Hochschule in der Weise in die Universität eingegliedert wird, daß sie eine selbständige Fakultät bildet. Die Regelung der Vertretung im Senat soll noch nach Gehör der Fakultäten erwogen werden.“
Am 14. September 1923 erließ das für die Universität zuständige Ministerium für Volksbildung die Verordnung Nr. I 1680 A zur Eröffnung der Tiermedizinischen Fakultät der Universität Leipzig mit Wirkung vom 1. Oktober 1923.