Mit dem “Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.07.1933″ wurde allen Emigranten die Aberkennung ihrer deutschen Staatsbürgerschaft angedroht. Tatsächlich wurden in den nächsten Jahren mehrere tausend Ausbürgerungsverfahren durchgeführt. Als Nebenstrafe der Ausbürgerung wurde im Gesetz der Verlust aller bürgerlichen Ehrenrechte festgelegt. Die Namen der Ausgebürgerten wurden dann im “Deutschen Reichsanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger” listenförmig veröffentlicht.
Auf Grund der im Reichsanzeiger publizierten Namenslisten hatten die Universitäten ihre früheren Promovenden zu ermitteln und zwangsläufig zu depromovieren, wobei dann wieder eine Mitteilung über den Verfahrensvollzug zu publizieren war. Vom Reichsministerium des Innern wurden im April 1937 sogar Festlegungen über die in den Anzeigen zu verwendenden Formulierungen getroffen.
Derart reglementiert, wurden die Universitäten nun massenhaft zu Depromotionen gezwungen – aber alles geschah nach außen hin im Namen und Auftrag der Fakultäten. Mit den rückwirkenden Aberkennungsverfahren eigener Abschlüsse, ohne Nachprüfung durch die verleihende Korporation oder durch Dritte wurden die Universitäten und Fakultäten zugleich Staatsbehörde und Vollzugsorgan. Widerstand dagegen regte sich in den Fakultäten nicht mehr. Die ehemals selbstständigen Korporationen waren zu bloßen Gliedern einer Verfolgungsmaschinerie ohne eigenes Mitwirkungsrecht herabgesunken.
Aus den publizierten Listen lassen sich 1665 Angaben zu Depromotionsverfahren entnehmen. Für ein knappes Viertel der Depromovierten (382 Namen) weisen die vermerkten Zwangs-Vornahmen „Sara“ und „Israel“ auf einen eindeutigen jüdischen Hintergrund hin. Da auf Grund des fast automatisierten Verfahrensablaufs für die Universitäten kaum Spielräume existierten, bieten die Listen keine Anhaltspunkte über eine besondere nationalsozialistische Ausrichtung der Universitäten oder einzelner Fakultäten. Sicher sind die hier aufgeführten Namen und Daten nicht vollständig.
Die Namen und Orte bieten jedoch einen hinreichend sicheren Ansatzpunkt für Rehabilitierungsverfahren.